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Kurz gesagt: Einlagen Sicherheitsschuhe verändern Volumen, Sitz und geprüfte Eigenschaften. Erlaubt sind sie deshalb nur, wenn der Hersteller sie vorsieht. Für orthopädische Zurichtungen gilt mehr: Für orthopädischen Fußschutz muss eine EU-Baumusterprüfbescheinigung vorliegen, erst dann darf die CE-Kennzeichnung angebracht werden.
Die gelieferte Einlegesohle passt vielen Menschen nicht. Naheliegend ist, die eigene Einlage hineinzulegen, die im Freizeitschuh gute Dienste tut. Beim Sicherheitsschuh ist das die falsche Reihenfolge.
Warum Einlagen Sicherheitsschuhe verändern
Geprüft und zertifiziert wird der Schuh als Ganzes, inklusive der mitgelieferten Einlegesohle. Sie ist Teil des Systems und beeinflusst mehrere Eigenschaften gleichzeitig:
- Volumen und Sitz. Eine dickere Einlage hebt den Fuß an, dadurch rückt er näher an die starre Zehenschutzkappe.
- Energieaufnahme im Fersenbereich. Sie wird mit der Originalsohle geprüft.
- Antistatik. Der Ableitweg führt durch die Sohle; eine fremde Einlage kann ihn unterbrechen.
- Ableitfähigkeit bei ESD. Hier reicht schon eine isolierende Zwischenlage, um den Messwert zu kippen; siehe Ratgeber ESD-Schuhe.
Deshalb steht in vielen Herstellerinformationen ausdrücklich, ob und welche Einlagen zulässig sind. Manche Modelle sind für orthopädische Einlagen freigegeben und werden mit entsprechendem Hinweis ausgeliefert.
Welche Lösung zu welchem Bedarf passt
| Situation | Lösung | Zulassung |
|---|---|---|
| Schuh drückt seitlich | andere Weite oder Baureihe | unverändert |
| Einlegesohle durchgelaufen | Original-Ersatzsohle des Herstellers | unverändert |
| Komforteinlage gewünscht | nur vom Hersteller freigegebene Einlage | bleibt erhalten |
| Medizinische Indikation | orthopädischer Fußschutz über Orthopädietechnik | eigene Baumusterprüfung nötig |
| Eigenmächtiger Umbau | keine Option | Zulassung entfällt |
Orthopädischer Fußschutz: eigener Weg
Wenn eine medizinische Indikation vorliegt, etwa Senk-, Knick- oder Spreizfuß, unterschiedliche Beinlängen, Diabetes oder Folgen eines Unfalls, ist die Lösung nicht die Einlage aus dem Sportgeschäft. Die DGUV Regel 112-191 beschreibt dafür den orthopädischen Fußschutz.
Entscheidend ist ein Punkt: Auch für orthopädischen Fußschutz muss eine EU-Baumusterprüfbescheinigung vorliegen. Erst auf dieser Grundlage dürfen die Inverkehrbringenden, häufig Unternehmen der Orthopädietechnik, die CE-Kennzeichnung anbringen. Die medizinische Indikation legt die Ärztin oder der Arzt fest, die handwerkliche Umsetzung erfolgt im Orthopädiebetrieb.
Ein normaler Sicherheitsschuh, der eigenmächtig umgebaut wird, verliert dagegen seine Zulassung. Das ist kein Formalismus: Nach dem Umbau ist nicht mehr belegt, dass Kappe, Sohle und Aufbau noch die geprüften Werte erreichen.
Was in der Herstellerinformation steht
Jeder Sicherheitsschuh wird mit einer Herstellerinformation ausgeliefert. Dort steht, welche Einlegesohle zum geprüften Zustand gehört, ob Ersatzsohlen verfügbar sind und ob orthopädische Anpassungen vorgesehen sind. Genau diese Unterlage landet im Betrieb häufig im Karton und damit im Altpapier.
Sinnvoll ist, sie zu den Beschaffungsunterlagen zu nehmen. Wenn später jemand eine Anpassung braucht, ist die Frage in zwei Minuten geklärt, statt mit dem Hersteller telefonieren zu müssen.
Bei Modellen mit ESD-Kennzeichnung steht dort außerdem, wie die Ableitfähigkeit sichergestellt wird und welche Einlagen dafür zugelassen sind. Das ist der Punkt, an dem die Diskussion um Komforteinlagen in der Elektronikfertigung meist endet.
Wer zahlt
Ist Fußschutz nach der Gefährdungsbeurteilung erforderlich, stellt ihn der Betrieb. Bei orthopädischem Bedarf kommen je nach Fall weitere Kostenträger in Betracht, etwa die gesetzliche Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall oder die Rentenversicherung im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben. Wer wofür zuständig ist, klärt man am besten früh mit Betriebsarzt und Personalabteilung; die allgemeine Systematik steht im Ratgeber PSA: Pflicht, Kategorien und wer sie bezahlt.
Was ohne Aufwand geht
Nicht jedes Druckproblem braucht eine Einlage. Oft liegt es an Länge, Weite oder Schnürung:
Länge. Rund ein Zentimeter Zugabe zur Fußlänge ist der übliche Wert; wie du misst, steht im Ratgeber Sicherheitsschuhe Größe.
Weite. Drückt es seitlich am Ballen, hilft eine andere Weite, nicht eine andere Länge.
Schnürung. Wer über dem Spann Druck hat, kann die Senkel im betroffenen Bereich parallel führen statt kreuzweise. Das kostet nichts und wirkt sofort.
Socken. Zu dicke Socken wirken wie eine zusätzliche Einlage und verengen den Schuh; dünnere Funktionssocken lösen manches Druckproblem sofort.
Ersatz der Originalsohle. Viele Hersteller bieten die passende Einlegesohle als Ersatzteil an, teils in mehreren Volumenstufen. Das ist der einfachste Weg, weil die Zulassung erhalten bleibt.
Im Betrieb regeln, nicht privat lösen
Wer Druckstellen hat, meldet das früh. Ein Schuh, der nicht passt, wird nicht getragen, und dann schützt er gar nicht. In vielen Betrieben gibt es Musterpaare zur Anprobe und mehrere Baureihen, gerade weil Leisten unterschiedlich ausfallen.
Für Betriebe lohnt es, den Ablauf einmal festzulegen: Wer meldet, wer prüft die Passform, wann geht es zur Orthopädie. Ohne diesen Weg landen Beschäftigte im Sanitätshaus und kommen mit einer Einlage zurück, die im Schuh nichts zu suchen hat.
Wenn eine orthopädische Lösung nötig ist, läuft der Weg über Betriebsarzt, Orthopädie und Beschaffung, nicht über den eigenen Einkauf. Das dauert länger, endet aber mit geprüfter Ausrüstung statt mit einem Schuh ohne Zulassung. Weitere Beiträge sammelt die Kategorie Sicherheitsschuhe.
Unterm Strich sind Einlagen Sicherheitsschuhe kein Zubehör, sondern ein Bauteil. Wer das akzeptiert, kommt mit Ersatzsohle, Weite und Schnürung meist ans Ziel, und wer mehr braucht, bekommt es über den orthopädischen Weg mit gültiger Zulassung.
Häufige Fragen
Darf ich eigene Einlagen in Sicherheitsschuhe legen?
Nur wenn der Hersteller es vorsieht. Einlagen verändern Volumen, Sitz und geprüfte Eigenschaften wie Antistatik.
Was gilt für orthopädische Einlagen?
Für orthopädischen Fußschutz muss eine EU-Baumusterprüfbescheinigung vorliegen; erst dann darf die CE-Kennzeichnung angebracht werden.
Verliert der Schuh durch Umbau die Zulassung?
Ja, wenn er eigenmächtig verändert wird. Dann ist nicht mehr belegt, dass die geprüften Werte erreicht werden.
Was hilft ohne Einlage?
Passende Länge und Weite, eine andere Schnürtechnik und die Original-Einlegesohle als Ersatzteil.
Quellen
- DGUV Regel 112-191, Kapitel 4: Fußschutz, Abschnitt zu orthopädischem Fußschutz (abgerufen am 20.09.2026)
- Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen (abgerufen am 20.09.2026)
- EN ISO 20345:2022 (Normtext, kostenpflichtig über DIN Media) (Fassung 2022)
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick. Bei Fußproblemen entscheidet die ärztliche Indikation, und die Umsetzung gehört in die Hände von Orthopädietechnik und Betrieb.