Glossar · § 5 ArbSchG

Gefährdungsbeurteilung

Was hinter Gefährdungsbeurteilung steckt, lässt sich kurz sagen. Die Einordnung darunter zeigt, wann die Angabe für deine Arbeit zählt.

Kurz gesagt

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Pflicht des Arbeitgebers nach § 5 Arbeitsschutzgesetz, die Gefährdungen an einem Arbeitsplatz zu ermitteln und die nötigen Schutzmaßnahmen festzulegen – auch, welche PSA und welche Schutzklasse getragen werden muss.

Was dahinter steckt

PSA steht in der Rangfolge der Maßnahmen hinten: Zuerst sind technische und organisatorische Lösungen zu prüfen. Wo PSA nötig bleibt, konkretisieren die DGUV-Regeln die Auswahl.

Beschäftigte haben Mitwirkungspflichten: Sie müssen bereitgestellte PSA bestimmungsgemäß benutzen.

Was das für die Auswahl bedeutet

Unklar, ob S1 oder S3 reicht? Die Antwort steht in der Gefährdungsbeurteilung deines Betriebs, nicht im Produktdatenblatt. Frag im Zweifel die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

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Häufige Fragen

Wer erstellt die Gefährdungsbeurteilung?

Der Arbeitgeber, unterstützt von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt.

Legt die Gefährdungsbeurteilung die Schuhklasse fest?

Ja, dort wird festgelegt, welche PSA mit welchen Eigenschaften erforderlich ist.

Muss ich vorgeschriebene PSA tragen?

Ja, Beschäftigte müssen die bereitgestellte PSA bestimmungsgemäß benutzen.