Glossar · Verordnung (EU) 2016/425

PSA (Persönliche Schutzausrüstung)

Diese Seite erklärt PSA (Persönliche Schutzausrüstung) so, dass du Kennzeichnung und Produktangaben sicher lesen kannst.

Kurz gesagt

PSA ist Ausrüstung, die eine Person trägt oder hält, um sich gegen Risiken für Gesundheit und Sicherheit zu schützen – etwa Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, Warnschutz- oder Schnittschutzkleidung. In der EU regelt die Verordnung (EU) 2016/425 das Inverkehrbringen.

Was dahinter steckt

Die Verordnung richtet sich an Hersteller und Händler. Wer PSA im Betrieb bereitstellen und benutzen muss, regeln in Deutschland das Arbeitsschutzgesetz und die PSA-Benutzungsverordnung. Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung.

Nicht jede Arbeitskleidung ist PSA. Eine normale Arbeitshose ohne Schutzfunktion ist Berufskleidung; eine Warnschutzhose nach EN ISO 20471 ist PSA.

Was das für die Auswahl bedeutet

PSA erkennst du an CE-Kennzeichnung, Normangabe und beiliegender Herstellerinformation. Kosten für vorgeschriebene PSA darf der Arbeitgeber den Beschäftigten nicht auferlegen (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).

Das gehört dazu

Fragen und Antworten

Was gehört zur PSA?

Alles, was gegen Risiken am Arbeitsplatz getragen wird, zum Beispiel Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Gehörschutz, Schutzbrillen, Warn- und Schnittschutzkleidung.

Wer zahlt die PSA?

Der Arbeitgeber, wenn sie aufgrund der Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist.

Ist Arbeitskleidung immer PSA?

Nein. Nur Kleidung mit einer Schutzfunktion nach einer PSA-Norm ist PSA.