Glossar · Verordnung (EU) 2016/425

PSA-Kategorien I, II und III

Diese Seite erklärt PSA-Kategorien I, II und III so, dass du Kennzeichnung und Produktangaben sicher lesen kannst.

Kurz gesagt

Die PSA-Verordnung teilt Schutzausrüstung nach Risiko in drei Kategorien ein: Kategorie I für geringe Risiken, Kategorie III für Risiken, die zum Tod oder zu irreversiblen Gesundheitsschäden führen können, Kategorie II für alles dazwischen.

Kurz eingeordnet

Von der Kategorie hängt ab, wie die Konformität geprüft wird. Für Kategorie II und III ist eine EU-Baumusterprüfung durch eine benannte Stelle vorgeschrieben, für Kategorie III zusätzlich eine Überwachung der Produktion.

Zu Kategorie III zählen laut Anhang I der Verordnung unter anderem Schutz gegen Absturz, gefährliche Stoffe, Schnitte durch handgeführte Kettensägen und elektrischen Schlag.

Worauf du beim Kauf achtest

Die vierstellige Nummer neben dem CE-Zeichen gehört bei Kategorie III zur benannten Stelle, die die Produktion überwacht. Fehlt sie bei Schnittschutzkleidung, ist das ein Warnzeichen.

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Fragen und Antworten

Welche PSA ist Kategorie III?

Unter anderem Absturzschutz, Atemschutz gegen gefährliche Stoffe, Schnittschutz gegen Kettensägen und Schutz gegen elektrischen Schlag.

Sind Sicherheitsschuhe Kategorie II?

In der Regel ja. Die Einstufung steht in der Herstellerinformation.

Was bedeutet Kategorie I?

PSA gegen geringe Risiken, bei der der Hersteller die Konformität selbst bewertet.