Glossar · DGUV Regel 112-989
Schutzkleidung und Berufskleidung
Was hinter Schutzkleidung und Berufskleidung steckt, lässt sich kurz sagen. Die Einordnung darunter zeigt, wann die Angabe für deine Arbeit zählt.
Kurz gesagt
Schutzkleidung schützt vor einer bestimmten Gefährdung und ist PSA, zum Beispiel Warnschutz- oder Schweißerschutzkleidung. Berufskleidung ist dagegen für eine Tätigkeit üblich, ohne eine geprüfte Schutzfunktion zu haben, etwa eine einfache Arbeitshose oder ein Kasack.
Kurz eingeordnet
Die Unterscheidung hat Folgen: Schutzkleidung muss der Arbeitgeber stellen, wenn die Gefährdungsbeurteilung sie verlangt. Für Berufskleidung gilt das nicht automatisch; Regeln können sich aus Hygienevorschriften, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ergeben.
Auch steuerlich wird unterschieden: Typische Berufskleidung kann als Werbungskosten gelten, bürgerliche Kleidung in der Regel nicht.
In der Praxis
Schau auf das Etikett: Norm, Piktogramm und CE-Kennzeichnung zeigen Schutzkleidung an. Fehlen sie, handelt es sich um Berufs- oder Arbeitskleidung ohne geprüfte Schutzfunktion.
Ratgeber: Pflege, Kosten & Pflichten
Quellen
Weiter im Glossar
Fragen und Antworten
Ist Arbeitskleidung Schutzkleidung?
Nur wenn sie eine geprüfte Schutzfunktion nach einer PSA-Norm hat.
Muss der Arbeitgeber Berufskleidung zahlen?
Nicht automatisch. Für vorgeschriebene Schutzkleidung trägt er die Kosten.
Woran erkenne ich Schutzkleidung?
An Normangabe, Piktogramm und CE-Kennzeichnung auf dem Etikett.