Leiharbeit PSA: wer die Ausrüstung stellt

Inhalt dieses Artikels
  1. Leiharbeit PSA: Wer ist verantwortlich
  2. Warum die Abstimmung nötig ist
  3. Typische Konflikte und wie sie sich auflösen
  4. Die Kosten trägt nicht die beschäftigte Person
  5. Unterweisung ist mehr als eine Unterschrift
  6. Besucher, Fremdfirmen und Praktikanten
  7. Was am ersten Tag stehen muss
  8. Häufige Fragen

Kurz gesagt: Bei Leiharbeit PSA gilt: Die Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers treffen während des Einsatzes den Entleiher, unbeschadet der Pflichten des Verleihers. Wer die Ausrüstung konkret beschafft, wird im Überlassungsvertrag geregelt. Was nicht verhandelbar ist: Sie muss vorhanden sein, und die Kosten dürfen nicht auf die Beschäftigten abgewälzt werden.

Wer über eine Zeitarbeitsfirma im Betrieb anfängt, steht oft am ersten Tag ohne Sicherheitsschuhe da. Die Frage, wer sie stellt, wird zwischen zwei Unternehmen geschoben. Die Rechtslage ist dabei klarer, als die Praxis vermuten lässt.

Leiharbeit PSA: Wer ist verantwortlich

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz regelt das in § 11 Absatz 6: Die Tätigkeit im Entleihbetrieb unterliegt den dort geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts, und die daraus folgenden Arbeitgeberpflichten obliegen dem Entleiher, unbeschadet der Pflichten des Verleihers.

Im Klartext: Für den Arbeitsschutz wird der Entleiher behandelt, als wäre er der Arbeitgeber. Er kennt die Gefährdungen an seinem Arbeitsplatz, er beurteilt sie, er unterweist. Der Verleiher bleibt trotzdem Arbeitgeber und darf niemanden ungeschützt in einen Einsatz schicken.

Aufgabenverteilung im Überblick
Aufgabe Wer
Gefährdungsbeurteilung am Einsatzort Entleiher
Unterweisung vor Beginn und bei Änderungen Entleiher
Information über besondere Qualifikationen und Gefahren Entleiher
Auswahl geeigneter PSA Entleiher, in Abstimmung
Bereitstellung der PSA wie im Überlassungsvertrag vereinbart
Arbeitsmedizinische Vorsorge vertraglich zu klären, Grundlage ist die Gefährdung

Warum die Abstimmung nötig ist

Der Verleiher kann nur beurteilen, welche Ausrüstung nötig ist, wenn er die Gefährdungen kennt. Genau deshalb verlangt das Gesetz die Unterrichtung vor Beginn der Beschäftigung und bei Veränderungen im Arbeitsbereich.

In der Praxis stellt der Verleiher häufig die Grundausstattung, etwa Sicherheitsschuhe und Warnweste, während spezielle Ausrüstung vom Entleiher kommt, weil sie zum Arbeitsplatz gehört: Störlichtbogenschutz, Chemikalienschutzhandschuhe, Absturzsicherung. Entscheidend ist, dass diese Aufteilung schriftlich steht und nicht auf Zuruf beruht.

Typische Konflikte und wie sie sich auflösen

„Der Verleiher hat Schuhe gestellt, aber die falsche Klasse.“ Dann fehlt die Information über die Gefährdung. Der Entleiher muss sie liefern, und bis die passende Ausrüstung da ist, darf die Tätigkeit nicht ausgeführt werden.

„Für einen Tag lohnt sich das nicht.“ Doch. Die Pflicht hängt nicht an der Einsatzdauer. Für kurze Einsätze halten viele Betriebe Leihausrüstung in gängigen Größen bereit.

„Die Ausrüstung wird vom Lohn abgezogen.“ Bei vorgeschriebener Schutzausrüstung ist das nicht zulässig. Etwas anderes kann für reine Berufskleidung ohne Schutzfunktion gelten, wenn das vertraglich vereinbart ist.

„Wir geben nur Restgrößen aus.“ Ausrüstung muss der Person angepasst sein. Ein zu großer Schuh oder ein zu weiter Handschuh erfüllt diese Anforderung nicht.

Die Kosten trägt nicht die beschäftigte Person

Unabhängig von der Aufteilung gilt der Grundsatz aus dem Arbeitsschutzgesetz: Kosten für Maßnahmen des Arbeitsschutzes dürfen den Beschäftigten nicht auferlegt werden. Wer also am ersten Tag Sicherheitsschuhe selbst kaufen soll, weil sonst niemand zuständig ist, kann auf diese Regel verweisen. Die Systematik steht im Ratgeber PSA: Pflicht, Kategorien und wer sie bezahlt, speziell zu Schuhen im Ratgeber Sicherheitsschuhe: Pflicht am Arbeitsplatz.

Unterweisung ist mehr als eine Unterschrift

Das Arbeitsschutzgesetz verlangt, bei der Unterweisung Qualifikation und Erfahrung der überlassenen Personen zu berücksichtigen. Eine Standardpräsentation für alle erfüllt das selten, gerade bei Sprachbarrieren oder erstem Einsatz in einer Branche.

Sinnvoll ist ein kurzer Rundgang am Arbeitsplatz mit Blick auf die konkreten Gefährdungen: Wo fahren Stapler, wo liegen Not-Aus-Schalter, wo ist der Sammelplatz, welche Ausrüstung wird wo getragen. Das dauert zwanzig Minuten und verhindert die meisten Anfängerfehler.

Dokumentiert wird die Unterweisung im Entleihbetrieb. Für den Verleiher ist eine Kopie nützlich, weil er als Arbeitgeber nachweisen können muss, dass er niemanden ungeschützt eingesetzt hat.

Besucher, Fremdfirmen und Praktikanten

Auch außerhalb der Zeitarbeit stellt sich die Frage. Für Besucher hält der Betrieb üblicherweise Leihausrüstung bereit, weil sie seinem Verantwortungsbereich unterliegen, solange sie sich dort aufhalten.

Praktisch heißt das: Helm, Warnweste und Schutzbrille in gängigen Größen am Empfang, sauber und geprüft.

Bei Fremdfirmen liegt die Verantwortung beim jeweiligen Arbeitgeber, der Auftraggeber koordiniert jedoch und muss auf gegenseitige Gefährdungen hinweisen. Praktikanten und Auszubildende gehören zum Betrieb, für sie gilt nichts anderes als für die Stammbelegschaft.

Was am ersten Tag stehen muss

  • Unterweisung zu den Gefährdungen am konkreten Arbeitsplatz, nicht nur allgemein.
  • Passende Ausrüstung in der richtigen Größe, nicht die letzte Restgröße aus dem Schrank.
  • Klarheit, wer Ersatz stellt, wenn etwas kaputtgeht.
  • Ansprechperson im Entleihbetrieb für Fragen zum Arbeitsschutz.

Wer Leiharbeit PSA sauber organisiert, spart sich diese Diskussionen: Eine feste Grundausstattung beim Verleiher, die arbeitsplatzspezifische Ausrüstung beim Entleiher, und eine Person, die beim Einsatzstart prüft, ob beides zusammenpasst.

Wer für viele wechselnde Einsätze ausstattet, arbeitet oft mit Leihwäsche und einem Pool an Größen; die Vor- und Nachteile stehen im Ratgeber Arbeitskleidung mieten oder kaufen. Weitere Beiträge sammelt die Kategorie Pflege, Kosten & Pflichten.

Für Betriebe lohnt sich eine kurze Checkliste im Überlassungsvertrag: Welche Ausrüstung ist am Einsatzplatz nötig, wer stellt sie, wer ersetzt sie, und wer dokumentiert die Unterweisung. Vier Zeilen, die im Streitfall mehr wert sind als jede mündliche Absprache.

Häufige Fragen

Wer stellt die PSA in der Zeitarbeit?

Das wird im Überlassungsvertrag geregelt. Die Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers treffen während des Einsatzes den Entleiher, unbeschadet der Pflichten des Verleihers.

Muss ich als Leiharbeitnehmer Schuhe selbst kaufen?

Nein. Kosten für Maßnahmen des Arbeitsschutzes dürfen Beschäftigten nicht auferlegt werden.

Wer unterweist?

Der Entleiher, vor Beginn der Beschäftigung und bei Veränderungen im Arbeitsbereich.

Was gilt für Besucher?

Der Betrieb stellt in der Regel Leihausrüstung, weil Besucher sich in seinem Verantwortungsbereich bewegen.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Was im Einzelfall gilt, hängt vom Überlassungsvertrag und von der Gefährdungsbeurteilung ab.