Schutzhelm: Ablegefrist, Datum und Prüfung

Inhalt dieses Artikels
  1. Schutzhelm Ablegefrist: vier oder acht Jahre
  2. Wo das Datum steht
  3. Was den Helm vorzeitig unbrauchbar macht
  4. Lebensdauer und Gebrauchsdauer sind zwei Dinge
  5. So prüfst du die Schutzhelm Ablegefrist im Bestand
  6. Welche Norm auf dem Helm steht
  7. Anstoßkappe ist kein Helm
  8. Prüfen und pflegen
  9. Häufige Fragen

Kurz gesagt: Für den Schutzhelm gilt keine gesetzliche Ablegefrist, aber eine klare Empfehlung der Unfallversicherung: vier Jahre bei Helmschalen aus thermoplastischen Kunststoffen, acht Jahre bei duroplastischen, jeweils ab Herstelldatum und sofern der Hersteller nichts anderes angibt. Nach einem harten Schlag wird der Helm sofort ausgesondert.

Kaum jemand schaut in den eigenen Helm. Dabei steht dort alles, was zählt: Material, Norm und Herstelldatum. Und genau daraus ergibt sich, wie lange er noch benutzt werden darf.

Schutzhelm Ablegefrist: vier oder acht Jahre

Empfohlene Gebrauchsdauer nach DGUV Regel 112-193
Helmschale Kurzzeichen (Beispiele) Empfohlene Gebrauchsdauer
thermoplastisch PE, ABS, PC vier Jahre
duroplastisch PF-SF, UP-GF acht Jahre

Der Unterschied liegt in der Alterung. Thermoplastische Schalen versprödern unter UV-Strahlung, Hitze und Chemikalien deutlich schneller. Duroplastische sind dagegen unempfindlicher, weshalb die Regel dort acht Jahre nennt. In beiden Fällen gilt: Die Angabe des Herstellers geht vor, und sie steht in der Herstellerinformation.

Maßgeblich ist das Herstelldatum, nicht der Kaufzeitpunkt. Ein Helm, der zwei Jahre im Lager stand, hat davon bereits zwei Jahre verbraucht.

Wo das Datum steht

Im Inneren der Schale, meist unter dem Schirm, sitzt ein kleines Uhrsymbol. Der Pfeil zeigt auf den Monat, die Jahreszahl steht in der Mitte oder daneben. Daneben finden sich das Kurzzeichen des Materials, die Norm, die Helmgröße und oft der Name des Herstellers.

Fehlt das Datum oder ist es unleserlich, lässt sich die Gebrauchsdauer nicht mehr bestimmen. Dann ist Aussondern die einzige belastbare Antwort.

Was den Helm vorzeitig unbrauchbar macht

  • Harter Schlag. Auch ohne sichtbare Spur kann die Schale Energie aufgenommen haben. Der Helm wird ausgesondert, nicht weiterverwendet.
  • Risse und Knistern. Ein Knistern beim Zusammendrücken der Schale ist ein Zeichen für Versprödung.
  • Verformte Innenausstattung. Bänder und Tragering sind Verschleißteile und lassen sich meist einzeln ersetzen.
  • Aufkleber und Lösemittel. Kleber und Farbe können die Schale angreifen. Erlaubt ist nur, was der Hersteller freigibt.
  • Lagerung im Fahrzeug. Hinter der Scheibe wird es im Sommer heiß, und UV-Licht wirkt dauerhaft.

Lebensdauer und Gebrauchsdauer sind zwei Dinge

Die DGUV-Regel unterscheidet beide Begriffe. Die Lebensdauer beschreibt, wie lange das Material grundsätzlich hält, die Gebrauchsdauer den maximal möglichen Zeitraum der Benutzung. Für den Alltag zählt die zweite Zahl, und sie hängt an Material, Einsatz und Herstellerangabe.

Beide Zeiträume verkürzen sich durch die Bedingungen vor Ort. Ein Helm, der täglich in der prallen Sonne auf einer Baustelle liegt, altert schneller als einer, der im Lager hängt. Deshalb sind vier und acht Jahre Empfehlungen unter üblichen Bedingungen, keine Garantien.

Für den Betrieb heißt das: Die Ablegefrist gehört in die Betriebsanweisung, mit einem Verfahren, wie ausgesonderte Helme ersetzt werden. Sonst trägt am Ende jemand einen Helm, dessen Datum niemand kennt.

So prüfst du die Schutzhelm Ablegefrist im Bestand

  1. Helm umdrehen und das Uhrsymbol suchen, meist unter dem Schirm.
  2. Material ablesen, etwa PE, ABS oder PC für thermoplastische Schalen.
  3. Frist bestimmen: vier beziehungsweise acht Jahre ab Herstelldatum, sofern der Hersteller nichts anderes sagt.
  4. Zustand prüfen: Risse, Knistern, verformte Innenausstattung, defekter Kinnriemen.
  5. Ergebnis notieren, damit beim nächsten Mal nicht wieder jeder Helm einzeln entschlüsselt werden muss.

Welche Norm auf dem Helm steht

Der Industrieschutzhelm folgt EN 397. Dort sind auch die Zusatzanforderungen geregelt, die als Kürzel auftauchen: sehr niedrige Temperaturen, Metallspritzer, seitliche Verformung oder elektrische Eigenschaften.

Für Arbeiten mit Absturzgefahr sind Helme mit stärkerem Kinnriemen üblich, wie sie aus dem Bergsport kommen; beim Industrieschutzhelm löst der Riemen bewusst früh aus, damit der Helm beim Hängenbleiben nicht zur Gefahr wird. Was auf dem Dach gilt, steht in der Berufsseite PSA im Dachdeckerhandwerk.

Anstoßkappe ist kein Helm

Die Anstoßkappe nach EN 812 schützt gegen das Anstoßen an feste Gegenstände, etwa beim Arbeiten unter Fahrzeugen oder in niedrigen Räumen. Sie ist nicht gegen herabfallende Gegenstände geprüft und ersetzt keinen Helm, auch wenn sie ähnlich aussieht.

Wer sie trägt, wo eigentlich ein Helm nötig wäre, hat den Kopf ungeschützt gegen genau die Gefahr, die zählt. Die Auswahl gehört deshalb in die Gefährdungsbeurteilung; die Systematik erklärt der Ratgeber PSA: Pflicht, Kategorien und wer sie bezahlt.

Prüfen und pflegen

Vor jeder Benutzung lohnt ein kurzer Blick: Schale auf Risse, Innenausstattung auf Verformung, Kinnriemen auf Funktion. Einmal im Jahr wird der Helm gründlicher geprüft, in vielen Betrieben zusammen mit der übrigen Ausrüstung.

Auch der Kinnriemen gehört zur Prüfung. Er hält den Helm in der Position, in der er geprüft wurde, und ein verrutschter Helm schützt die Stirn nicht mehr. Bei Arbeiten in gebückter Haltung oder in Bewegung ist er kein Zubehör, sondern Voraussetzung.

Gereinigt wird mit Wasser und milder Seife. Lösemittel, Verdünner und aggressive Reiniger greifen die Schale an und beschleunigen die Versprödung. Helme lagern dunkel, kühl und nicht gestapelt unter schweren Gegenständen. Zum Kopfbereich passt auch der Ratgeber Schutzbrille: EN 166 und ihre Kennzeichnung, weitere Beiträge sammelt die Kategorie PSA & Schnittschutz.

Ein häufiger Einwand lautet, der Helm sehe doch noch gut aus. Genau das ist der Punkt: Versprödung sieht man der Schale meist nicht an, sie zeigt sich erst beim Aufprall. Deshalb ist die Schutzhelm Ablegefrist eine Zeitgrenze und keine Zustandsbeschreibung, und deshalb steht das Herstelldatum überhaupt im Helm.

Häufige Fragen

Wie lange darf ein Schutzhelm benutzt werden?

Empfohlen sind vier Jahre bei thermoplastischen und acht Jahre bei duroplastischen Helmschalen, jeweils ab Herstelldatum, sofern der Hersteller nichts anderes angibt.

Wo finde ich das Herstelldatum?

Im Inneren der Schale, meist als Uhrsymbol mit Pfeil auf den Monat und der Jahreszahl.

Muss der Helm nach einem Schlag weg?

Ja. Auch ohne sichtbare Beschädigung kann die Schale Energie aufgenommen haben.

Ist eine Anstoßkappe ein Schutzhelm?

Nein. Sie schützt nur gegen das Anstoßen, nicht gegen herabfallende Gegenstände.

Quellen