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Kurz gesagt: Wann du Sicherheitsschuhe wechseln musst, steht in keinem Gesetz. Entscheidend ist der Zustand: abgelaufenes Profil, verformte oder beschädigte Zehenkappe, durchgescheuertes Obermaterial, harte Dämpfung. Nach einem starken Schlag auf die Kappe wird der Schuh ausgesondert, nicht weitergetragen.
„Alle zwölf Monate“ hört man oft, manchmal auch „alle zwei Jahre“. Beide Zahlen stehen nirgends geschrieben. Wer täglich acht Stunden auf Schotter läuft, verschleißt ein Paar in einem halben Jahr, wer im Lager auf Epoxidboden steht, in drei Jahren. Was wirklich zählt, sind fünf Merkmale.
Sicherheitsschuhe wechseln: die fünf Prüfpunkte
| Merkmal | Woran du es siehst | Folge |
|---|---|---|
| Profil | Stollen abgelaufen, Sohle wird glatt | Rutschhemmung lässt nach |
| Zehenkappe | Beule, Riss, Kappe drückt sich durch das Obermaterial | sofort aussondern |
| Obermaterial | Risse, Löcher, aufgegangene Nähte | kein Nässeschutz mehr, Kappe liegt frei |
| Dämpfung | Ferse fühlt sich hart an, Zwischensohle hat Falten | Energieaufnahme lässt nach |
| Innenleben | durchgelaufenes Fußbett, freiliegende Kanten | Druckstellen, Sitz verändert sich |
Der zweite Punkt ist der wichtigste. Eine Zehenschutzkappe ist auf einen einmaligen Aufprall von 200 Joule geprüft. Hat sie den hinter sich, ist unklar, wie viel Schutz noch übrig ist. Deshalb gilt: Fällt etwas Schweres auf den Schuh, wird er ausgetauscht, auch wenn er von aussen heil aussieht.
Warum es keine gesetzliche Frist gibt
Das Arbeitsschutzgesetz und die PSA-Benutzungsverordnung verlangen, dass Schutzausrüstung geeignet und in ordnungsgemäßem Zustand ist. Eine Zahl in Monaten nennen sie nicht, weil sie den Verschleiß nicht kennen können. Was der Betrieb festlegt, steht in der Gefährdungsbeurteilung und in der Betriebsanweisung; die Grundlagen dazu stehen im Ratgeber Sicherheitsschuhe: Pflicht am Arbeitsplatz.
Manche Hersteller nennen eine Gebrauchsdauer und ein Herstelldatum auf dem Etikett. Das Datum ist nützlich, weil Sohlenmaterial altert, auch ungetragen: Polyurethan kann nach Jahren im Lager verspröden und bröseln. Ein Paar, das fünf Jahre im Regal lag, ist deshalb kein Neuware-Schnäppchen.
Was die Lebensdauer wirklich beeinflusst
Der Untergrund entscheidet mehr als die Tragezeit. Schotter, Estrich und Metallspäne schleifen das Profil schnell ab, glatte Hallenböden kaum. Nässe und Hitze beschleunigen die Alterung des Sohlenmaterials, Öl und Kraftstoff greifen Sohlen an, die nicht auf FO geprüft sind.
Zwei Paare im Wechsel halten deutlich länger als eines im Dauereinsatz, weil das Material zwischendurch trocknet. Wer viel schwitzt oder im Nassen arbeitet, verlängert damit die Lebensdauer beider Paare spürbar.
Für ESD-Schuhe gilt eine Besonderheit: Die Ableitfähigkeit lässt mit Verschmutzung und Verschleiß nach. In ESD-Bereichen wird sie deshalb regelmäßig gemessen, oft täglich am Prüfgerät beim Betreten der Zone. Ein Schuh kann dort durchfallen, obwohl er optisch in Ordnung ist.
Pflege verlängert die Zeit bis zum Wechsel
Der größte Fehler ist die Heizung. Nasse Schuhe direkt auf den Heizkörper zu stellen, trocknet das Leder aus und lässt Klebstellen arbeiten. Besser: Einlegesohle heraus, Schuh locker schnüren, bei Raumtemperatur trocknen, notfalls mit Zeitungspapier.
Grober Schmutz gehört nach jeder Schicht ab, weil Sand und Splitt wie Schmirgel wirken. Leder freut sich über gelegentliche Pflege, Membranmodelle brauchen dagegen atmungsaktive Mittel, keine dichten Fette. Die Einlegesohle ist Verschleißteil: Sie lässt sich für wenig Geld ersetzen, und ein neues Fußbett fühlt sich oft an wie ein neuer Schuh.
Was du nicht tun solltest: Sicherheitsschuhe in die Waschmaschine stecken. Kleber, Dämpfung und bei ESD-Modellen die Ableitfähigkeit vertragen das nicht. Ausnahme sind ausdrücklich waschbare Modelle, und das steht dann in der Herstellerinformation.
Reparieren, neu besohlen, weitergeben?
Neu besohlen lohnt bei hochwertigen Modellen mit rahmengenähter Machart, ist bei geklebten PU-Sohlen aber weder üblich noch vorgesehen. Entscheidend ist die Herstellerinformation: Eine Reparatur, die sie nicht vorsieht, hebt die Zertifizierung auf. Danach ist es ein Schuh, keine geprüfte Schutzausrüstung mehr.
Auch das Weitergeben an Kollegen ist heikel. Schuhe formen sich nach dem ersten Träger, und die Passform ist Teil der Schutzwirkung. In vielen Betrieben ist die Ausgabe deshalb personengebunden.
Wenn der Betrieb die Schuhe stellt
Wird der Fußschutz gestellt, gibt es meist ein Ausgabeintervall, etwa ein Paar pro Jahr. Das ist eine Beschaffungsregel, keine Verschleißgrenze. Ist ein Paar früher durch, gilt trotzdem der Zustand: Ein Schuh mit beschädigter Kappe wird ersetzt, auch wenn das Intervall noch läuft. Umgekehrt muss ein intaktes Paar nicht in den Müll, nur weil zwölf Monate um sind.
Praktisch hilft es, den Verschleiß zu melden, bevor der Schuh unbrauchbar ist. Wer wartet, bis die Sohle durch ist, steht in der Zwischenzeit ohne geeignete Ausrüstung da, und das ist arbeitsrechtlich die unangenehmere Situation.
Praktischer Rhythmus
Ein bewährtes Vorgehen ohne starre Frist: einmal im Monat zwei Minuten Sichtprüfung, und zwar mit der Hand. Sohle biegen, Profil ansehen, Kappe abtasten, Innensohle herausnehmen. Wer das zur Gewohnheit macht, merkt den Verschleiß, bevor er zum Problem wird.
Für die Bestellung hilft eine simple Notiz: Kaufdatum mit wasserfestem Stift in die Lasche schreiben. Dann weißt du beim nächsten Mal, wie lange das Paar in deinem Einsatz tatsächlich gehalten hat, und schätzt beim nächsten Kauf besser. Welche Klasse dabei wieder die richtige ist, steht in der Übersicht Schutzklassen bei Sicherheitsschuhen, weitere Beiträge in der Kategorie Sicherheitsschuhe.
Häufige Fragen
Wie oft muss man Sicherheitsschuhe wechseln?
Es gibt keine gesetzliche Frist. Entscheidend sind Profil, Kappe, Obermaterial, Dämpfung und Innenleben. Je nach Untergrund kann das ein halbes Jahr oder drei Jahre bedeuten.
Muss ein Schuh nach einem Schlag auf die Kappe weg?
Ja. Die Kappe ist auf einen einmaligen Aufprall geprüft. Nach starker Belastung ist unklar, wie viel Schutz bleibt.
Altern Sicherheitsschuhe im Lager?
Ja. Sohlenmaterial kann über Jahre verspröden. Deshalb ist das Herstelldatum auf dem Etikett relevant.
Zahlt der Arbeitgeber den Ersatz?
Wenn die Schuhe nach der Gefährdungsbeurteilung erforderlich sind, ja. Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen darf er nicht abwälzen.
Quellen
- DGUV Regel 112-191, Kapitel 4: Fußschutz (abgerufen am 18.09.2026)
- PSA-Benutzungsverordnung (abgerufen am 18.09.2026)
- EN ISO 20345:2022 (Normtext, kostenpflichtig über DIN Media) (Fassung 2022)